Wahlgrabstellen
Die Wahlgrabstellen können von Hinterbliebenen durch Beratung mit der Friedhofsverwaltung selbst ausgesucht werden.
Wahlgrabstelle für Erdbestattung
- 180 x 80 cm (inklusive Stein)
- Es kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden.
- Verlängerung ist möglich.
- Nutzungsberechtigte übernimmt die Pflege.
Urnenwahlgrabstelle
- 80 x 80 cm (inklusive Stein)
- Es können zwei Urnen beigesetzt werden.
- Verlängerung ist möglich.
- Nutzungsberechtigte übernimmt die Pflege.
Es gibt verschiedene Gründe, dass die Pflege der Grabstelle für Hinterbliebene ein Problem darstellt. Die Friedhofsverwaltung bietet deshalb an, die Pflege der Grabstelle für die Ruhezeit für Sie zu übernehmen. Dabei ist gesichert, dass die Grabstelle zu jeder Zeit ein ordentliches Erscheinungsbild abgibt. Blumenschmuck kann an der dafür eingerichteten Stelle abgelegt werden. Weitere Pflanzungen sind nicht erlaubt.
Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
- 90 x 90 inklusive Umrandung und Stele
- Es können zwei Urnen beigesetzt werden
- Die Nutzungszeit endet 25 Jahre nach Beisetzung der zweiten Urne
- Pflege wird von der Friedhofsverwaltung gesichert
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